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Siegl Enterprise
Wo Qualität ein Siegel bekommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Siegl Enterprise
Chäppeliacher 7
6027 Römerswil
Schweiz

Inhaber: Nico Siegl
UID: CHE-371.660.594
Telefon: 078 236 36 23
E-Mail: siegl.enterprise@gmail.com

Stand: Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage für eine klare, faire und transparente Zusammenarbeit. Sie regeln insbesondere Reinigungsdienstleistungen, End- und Übergabereinigungen, Spezialreinigungen, Ozonbehandlungen sowie weitere damit verbundene Leistungen von Siegl Enterprise.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Siegl Enterprise im Bereich Reinigung, Gebäudereinigung, Büroreinigung, Endreinigung, Übergabereinigung, Spezialreinigung, Ozonbehandlung und damit zusammenhängende Zusatzleistungen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Siegl Enterprise ausdrücklich schriftlich oder per elektronischer Nachricht bestätigt wurden.

Mit der Auftragserteilung anerkennt die Kundin oder der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Angebot, Offerte und Vertragsabschluss

Angebote und Offerten von Siegl Enterprise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Auftrag mündlich, schriftlich, per E-Mail, telefonisch, per Nachricht oder durch eine sonstige eindeutige Bestätigung angenommen wurde.

Der Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, der Offerte, der Auftragsbestätigung oder den schriftlich festgehaltenen Angaben der Kundin oder des Kunden.

Angaben zu Flächen, Zimmerzahl, Zustand, Verschmutzungsgrad, Zugänglichkeit, Materialbeschaffenheit oder besonderen Umständen müssen vollständig und wahrheitsgemäss erfolgen. Unvollständige, falsche oder nachträglich abweichende Angaben können zu Mehraufwand führen und zusätzlich verrechnet werden.

3. Leistungsumfang

Siegl Enterprise erbringt die vereinbarten Reinigungsleistungen sorgfältig, fachgerecht und nach bestem Wissen und Können. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten nicht als Bestandteil des Auftrags. Dazu gehören insbesondere Zusatzarbeiten, starke Sonderverschmutzungen, Demontagearbeiten, Spezialbehandlungen, gefährliche Stoffe, Entsorgungen, Räumungsarbeiten oder Arbeiten, die über eine übliche Reinigung hinausgehen.

Siegl Enterprise ist berechtigt, notwendige Zusatzarbeiten vorzuschlagen oder bei erheblichem Mehraufwand nach Rücksprache separat zu verrechnen.

4. Endreinigung und Übergabereinigung

Bei End- und Übergabereinigungen arbeitet Siegl Enterprise mit dem Ziel, das Objekt für eine ordentliche Übergabe vorzubereiten. Gereinigt werden grundsätzlich alle vereinbarten, zugänglichen und im Rahmen einer fachgerechten Reinigung bearbeitbaren Bereiche.

Die Reinigung umfasst normale Gebrauchsspuren und übliche Verschmutzungen, soweit diese mit geeigneten Reinigungsmitteln und Methoden entfernbar sind.

Keine Garantie besteht für Rückstände, Schäden oder Verfärbungen, die auf Alter, Abnutzung, Materialzustand, unsachgemässe Vorbehandlung, bauliche Mängel, starke Verkalkung, Nikotin, Rauch, Brandrückstände, Schimmel, Silikonverfärbungen, eingebrannte Rückstände, tief eingezogene Verschmutzungen oder ähnliche Ursachen zurückzuführen sind.

Eine End- oder Übergabereinigung ersetzt keine Renovation, Reparatur, Sanierung, Malerarbeit, Entkalkung beschädigter Oberflächen oder Instandstellung von bereits geschädigtem Material.

5. Übergabegarantie und Nachreinigung

Bei ausdrücklich vereinbarten End- oder Übergabereinigungen kann eine Übergabegarantie gelten, sofern diese vorgängig schriftlich vereinbart wurde.

Eine Übergabegarantie bedeutet, dass berechtigte Beanstandungen im vereinbarten Leistungsumfang nachgereinigt werden. Sie bedeutet nicht, dass sämtliche bestehenden Mängel, Schäden, Altverschmutzungen oder materialbedingten Rückstände vollständig entfernt werden können.

Beanstandungen müssen Siegl Enterprise unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Abnahme oder Feststellung, schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als akzeptiert, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Berechtigte Nachreinigungen werden nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden nach Meldung durchgeführt. Dadurch entsteht der Kundin oder dem Kunden kein Nachteil, sofern Siegl Enterprise rechtzeitig informiert wurde und Zugang zum Objekt erhält.

Siegl Enterprise ist bei der Wohnungs- oder Objektabnahme nicht automatisch anwesend. Eine Begleitung zur Abnahme kann auf Wunsch und gegen Aufpreis vereinbart werden.

Kleinere Beanstandungen, die vor Ort mit einem Zeitaufwand von weniger als 10 Minuten selbst erledigt werden können, sind grundsätzlich durch die Mieterin, den Mieter oder die auftraggebende Person selbst zu beheben. Eine kostenfreie separate Anfahrt für solche Kleinmängel ist ausgeschlossen.

6. Nicht zugängliche Bereiche und demontagepflichtige Teile

Gereinigt werden nur Bereiche, die ohne Demontage, ohne Spezialwerkzeug und ohne unverhältnismässigen Aufwand sicher zugänglich sind.

Nicht zugängliche Bereiche, verdeckte Flächen, verschraubte Fensterrahmen, fest montierte Abdeckungen, Gitter, Blenden, Anbauteile, Möbelteile, Einbauten oder technische Komponenten sind nicht Bestandteil einer Standardreinigung, sofern deren Demontage notwendig wäre.

Demontage- und Montagearbeiten gehören nicht zum Standardumfang einer Umzugs-, End- oder Gebäudereinigung. Solche Arbeiten werden nur nach vorgängiger Absprache und, sofern durch Siegl Enterprise ausführbar, gegen Zusatzverrechnung übernommen.

Für Schäden, die durch alte, spröde, falsch montierte, beschädigte oder empfindliche Bauteile entstehen könnten, wird keine Haftung übernommen, wenn diese Schäden auf den Zustand des Materials oder der Konstruktion zurückzuführen sind.

7. Fenster, Rahmen, Holzrahmen, Dichtungen und empfindliche Oberflächen

Fenster, Rahmen, Dichtungen und angrenzende Bauteile werden sorgfältig gereinigt, soweit dies ohne Beschädigungsrisiko möglich ist.

Bei alten, lackierten, verwitterten oder beschädigten Holzrahmen, spröden Dichtungen, porösen Oberflächen, beschädigten Beschichtungen, losen Lackschichten oder bereits angegriffenen Materialien kann eine vollständige Reinigung nicht garantiert werden.

Wenn eine intensivere Reinigung zu Schäden am Material führen könnte, ist Siegl Enterprise berechtigt, die Reinigung nur eingeschränkt durchzuführen oder bestimmte Stellen nicht weiter zu bearbeiten. In solchen Fällen gilt die Leistung dennoch als fachgerecht erbracht, sofern die Einschränkung aus Materialschutzgründen notwendig war.

Schäden, die aufgrund von Alter, Abnutzung, Materialermüdung, falscher Vorbehandlung, mangelhafter Montage oder bereits vorhandenen Beschädigungen entstehen, gehen nicht zulasten von Siegl Enterprise.

8. Hartnäckige Rückstände, Altverschmutzungen und Materialgrenzen

Hartnäckige Rückstände können nicht in jedem Fall vollständig entfernt werden. Dazu gehören insbesondere starke Kalkablagerungen, eingebrannte Rückstände, alte Fettverschmutzungen, Nikotinbeläge, Rauchspuren, Verfärbungen, Schimmelspuren, Rost, Silikonverfärbungen, Urinstein, Kleberückstände, Farbe, Bauspuren, Abrieb, Kratzer oder tief eingezogene Flecken.

Siegl Enterprise schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Reinigung, jedoch keinen garantierten Neuzustand und keine vollständige Entfernung sämtlicher Rückstände, wenn dies aufgrund von Alter, Material, Tiefe, chemischer Veränderung oder vorheriger Behandlung nicht möglich ist.

Wenn eine weitere Bearbeitung zu Beschädigungen führen könnte, wird die Reinigung an der betreffenden Stelle begrenzt oder abgebrochen. Dies dient dem Schutz des Materials und stellt keinen Mangel der Leistung dar.

9. Spezialreinigung, Polster, Teppiche, Matratzen und Textilien

Bei Spezialreinigungen von Teppichen, Polstern, Sofas, Matratzen, Vorhängen, Lamellen, Rollläden oder ähnlichen Materialien wird das bestmögliche Reinigungsergebnis angestrebt.

Eine vollständige Entfernung von Flecken, Gerüchen, Verfärbungen oder tief eingezogenen Rückständen kann nicht garantiert werden. Das Ergebnis hängt unter anderem von Material, Alter, Pflegezustand, Verschmutzungsart, Vorbehandlung und Einwirkdauer ab.

Bei empfindlichen Materialien kann es zu Farbveränderungen, Wasserrändern, Strukturveränderungen, Aufhellungen oder anderen sichtbaren Veränderungen kommen, insbesondere wenn das Material bereits vorgeschädigt oder falsch vorbehandelt wurde.

Siegl Enterprise übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Materialeigenschaften, Alter, Herstellerfehler, unsachgemässe Vorbehandlung oder vorherige Reinigungsversuche zurückzuführen sind.

10. Ozonbehandlung, Geruchsbehandlung, Nikotin- und Brandwohnungen

Siegl Enterprise kann bei bestimmten Spezialfällen Ozonbehandlungen oder andere Geruchsbehandlungen anbieten, insbesondere bei Raucherwohnungen, Nikotinbelastungen, Brandwohnungen, Rauchgeruch, Tiergeruch oder sonstigen starken Geruchsbelastungen.

Eine Ozonbehandlung kann Gerüche deutlich reduzieren, eine vollständige und dauerhafte Entfernung aller Gerüche kann jedoch nicht garantiert werden. Der Erfolg hängt insbesondere von Ursache, Dauer und Intensität der Belastung sowie von Materialien, Wänden, Böden, Möbeln, Textilien, Dämmungen und Lüftungssystemen ab.

Bei Nikotin-, Rauch- oder Brandschäden können Rückstände tief in Oberflächen, Textilien, Holz, Tapeten, Fugen, Dämmungen oder andere Materialien eingedrungen sein. In solchen Fällen kann zusätzlich eine Sanierung, Renovation, Malerarbeit, Austausch von Materialien oder Spezialbehandlung notwendig sein.

Während und nach einer Ozonbehandlung sind die Sicherheitsanweisungen von Siegl Enterprise strikt einzuhalten. Die behandelten Räume dürfen während der Behandlung und bis zur ausdrücklichen Freigabe nicht betreten werden.

11. Schimmel, Hygiene, gefährliche Stoffe und ausserordentliche Verschmutzungen

Schimmel, Fäkalien, Blut, Kadaver, Spritzen, Schädlingsbefall, gefährliche Stoffe, gesundheitsgefährdende Substanzen oder ausserordentliche Verschmutzungen müssen vor Auftragserteilung vollständig offengelegt werden.

Siegl Enterprise ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, abzubrechen oder nur unter besonderen Bedingungen auszuführen, wenn gesundheitliche Risiken, Sicherheitsrisiken oder unzumutbare Arbeitsbedingungen bestehen.

Schimmelreinigung im Sinne einer oberflächlichen Reinigung ersetzt keine fachgerechte Schimmelsanierung. Ursachen wie Feuchtigkeit, Baufehler, Wasserschäden oder mangelnde Belüftung werden durch eine Reinigung nicht behoben.

12. Pflichten der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen.

Dazu gehören insbesondere Angaben zu Objektgrösse, Zustand, Verschmutzungsgrad, besonderen Materialien, Haustieren, Nikotin, Brand- oder Wasserschäden, Schimmel, empfindlichen Oberflächen, nicht zugänglichen Bereichen, fehlendem Strom oder Wasser sowie sonstigen Umständen, die den Aufwand beeinflussen können.

Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt besteht, Strom und Wasser vorhanden sind und die zu reinigenden Bereiche soweit notwendig frei zugänglich sind.

Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, persönliche Dokumente, empfindliche Gegenstände und leicht zerbrechliche Objekte sind vor Beginn der Reinigung zu sichern oder zu entfernen.

13. Mehraufwand, falsche Angaben und Zusatzkosten

Führt ein Zustand des Objekts, der von den Angaben der Kundin oder des Kunden abweicht, zu Mehraufwand, kann dieser zusätzlich verrechnet werden.

Dies gilt insbesondere bei stärkerer Verschmutzung als angegeben, zusätzlichen Räumen, grösseren Flächen, Nikotinbelastung, Tierhaaren, Schimmel, Kalk, Bauschmutz, fehlender Zugänglichkeit, fehlendem Wasser oder Strom, blockierten Bereichen, nicht geräumten Flächen oder sonstigen erschwerten Bedingungen.

Wartezeiten, Leerfahrten, kurzfristige Zusatzarbeiten, erneute Anfahrten oder durch fehlende Informationen verursachte Verzögerungen können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden.

14. Termine, Zugang und Wartezeiten

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Die Kundin oder der Kunde sorgt dafür, dass Siegl Enterprise zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt erhält.

Ist der Zugang nicht möglich oder verzögert sich der Beginn aus Gründen, die nicht von Siegl Enterprise zu vertreten sind, können Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder Ausfallzeiten verrechnet werden.

Siegl Enterprise bemüht sich um termingerechte Ausführung. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Verkehr, Unfall, Materialausfall, Sicherheitsrisiken oder unvorhersehbarer Umstände berechtigen nicht automatisch zu Schadenersatz.

15. Stornierung und Terminverschiebung

Terminabsagen oder Verschiebungen müssen so früh wie möglich mitgeteilt werden.

Bei kurzfristigen Absagen, bereits entstandenen Aufwänden, reservierter Arbeitszeit oder angefallenen Vorbereitungskosten behält sich Siegl Enterprise vor, eine angemessene Entschädigung zu verrechnen.

Erfolgt eine Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung gestellt werden, sofern kein Ersatztermin vereinbart werden kann.

Erfolgt eine Absage erst bei Ankunft oder ist der Zugang nicht möglich, können Anfahrt, Wartezeit und reservierte Arbeitszeit verrechnet werden.

16. Preise, Zuschläge und Zahlung

Es gelten die individuell vereinbarten Preise gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder Absprache.

Zusatzleistungen, Mehraufwand, Sonderverschmutzungen, erneute Anfahrten, Wartezeiten, Demontagearbeiten, Spezialbehandlungen oder nicht vereinbarte Arbeiten können zusätzlich verrechnet werden.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Wurde keine Frist angegeben, ist die Rechnung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

Siegl Enterprise ist berechtigt, bei grösseren Aufträgen eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

17. Zahlungsverzug, Mahngebühren, Inkasso und Betreibung

Gerät die Kundin oder der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Siegl Enterprise Mahnungen ausstellen und Mahngebühren verrechnen.

Es gelten folgende Mahngebühren:

Zusätzlich können Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie allfällige Inkasso-, Betreibungs-, Rechtsverfolgungs- und Drittkosten geltend gemacht werden.

Bei weiterhin ausbleibender Zahlung kann die Forderung an ein Inkassounternehmen, insbesondere Intrum, übergeben oder auf dem Betreibungsweg geltend gemacht werden. Dadurch entstehende Kosten gehen zulasten der säumigen Kundin oder des säumigen Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

18. Reklamationen und Mängelrügen

Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Leistung oder Abnahme, schriftlich mitzuteilen.

Die Beanstandung muss nachvollziehbar beschrieben und nach Möglichkeit mit Fotos dokumentiert werden.

Siegl Enterprise erhält das Recht zur Nachbesserung. Eine Preisminderung, Ersatzvornahme durch Dritte oder Verrechnung ist nur zulässig, wenn Siegl Enterprise zuvor die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten hat und diese ungerechtfertigt verweigert oder nicht innert angemessener Frist durchführt.

Nachträgliche Verschmutzungen, Nutzung nach erfolgter Reinigung, Bauarbeiten, Handwerkerarbeiten, Umzugstätigkeiten oder Einwirkungen Dritter gelten nicht als Mangel der Reinigungsleistung.

19. Haftung

Siegl Enterprise haftet nur für direkte Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Siegl Enterprise verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Mietausfälle, Verzögerungen, Schäden durch Dritte oder Schäden aufgrund bereits bestehender Mängel ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden an bereits beschädigten, alten, porösen, unsachgemäss montierten, falsch behandelten oder empfindlichen Materialien übernimmt Siegl Enterprise keine Haftung, sofern der Schaden auf den Zustand des Materials oder eine unvermeidbare Reinigungsfolge zurückzuführen ist.

Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert der betroffenen Dienstleistung begrenzt.

20. Fotos, Dokumentation und Nachweise

Siegl Enterprise ist berechtigt, zur Dokumentation des Objektzustands, des Arbeitsfortschritts, von Verschmutzungen, Schäden, Beanstandungen oder Nachreinigungen Fotos oder Notizen zu erstellen.

Solche Aufnahmen dienen ausschliesslich der internen Dokumentation, Qualitätssicherung, Beweissicherung oder Kommunikation mit der Kundin oder dem Kunden.

Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Kundin oder des betroffenen Kunden und ohne Nennung personenbezogener Daten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

21. Datenschutz

Siegl Enterprise bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der Auftragsabwicklung, Kundenkommunikation, Offertstellung, Rechnungsstellung, Dokumentation und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Zu den bearbeiteten Daten können insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Objektangaben, Rechnungsdaten, Nachrichteninhalte und auftragsbezogene Informationen gehören.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Rechtsdurchsetzung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Kundinnen und Kunden können Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

22. Änderungen der AGB

Siegl Enterprise kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anpassen. Für bestehende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Siegl Enterprise.